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BGH, 19.12.2018 - 4 StR 198/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 42
Treffen einer Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen i.R.e. Gesamtgeldstrafe wegen Betrugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.2018 - 2 StR 348/17
Zahlungserleichterungen (Befassung des Urteils bei naheliegender Anwendung)
Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 4 StR 198/18
Das Landgericht hat es versäumt, eine Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17, BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 2).
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23
Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für …
Dies ist hier der Fall, weil schon in Anbetracht der hohen Tagessatzanzahl und seiner bisherigen, vom Landgericht nicht widerlegten Angaben zu den Einkommensverhältnissen damit zu rechnen ist, dass der Angeklagte den Betrag der Geldstrafe nicht aus laufendem Einkommen, Rücklagen oder Vermögen sofort begleichen kann (…vgl. BGH a.a.O.; Beschluss vom 18.09.2019 - 2 StR 196/19 bei juris u. 19.12.2018 - 4 StR 198/18 bei juris).